eRechnung: Die wichtigste Änderung für Selbstständige seit Jahren

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für die elektronische Rechnungsstellung. Was vorher vor allem große Unternehmen und den öffentlichen Sektor betraf, betrifft jetzt alle Selbstständigen, Freiberufler und Kleinunternehmer.

In diesem Artikel erfährst du, was eine eRechnung ist, welche Fristen gelten, welche Formate du brauchst – und wie du mit möglichst wenig Aufwand gesetzeskonform bleibst.

Was genau ist eine eRechnung?

Eine eRechnung ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine eRechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen – also in einem Datenformat, das Software automatisch auslesen und verarbeiten kann.

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU definiert den Standard. In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:

XRechnung

XRechnung ist ein reines XML-Format. Es enthält nur maschinenlesbare Daten – keine für Menschen lesbare Darstellung. Dieses Format wird vor allem im B2G-Bereich (Business to Government) genutzt und ist bei Rechnungen an Behörden Pflicht.

ZUGFeRD

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist das praktischere Format für die meisten Selbstständigen. Es kombiniert:

Das Geniale: Deine Kunden sehen eine normale Rechnung, aber die Buchhaltungssoftware kann die Daten automatisch einlesen. Kein Abtippen, keine Fehler.

Der Zeitplan: Wann gilt was?

Die Einführung der eRechnung erfolgt stufenweise. Hier der Überblick:

Ab wannWas giltFür wen
1.1.2025eRechnungen empfangen könnenAlle Unternehmen (inkl. Kleinunternehmer)
1.1.2027eRechnungen versendenUnternehmen > 800.000 € Vorjahresumsatz
1.1.2028eRechnungen versendenAlle Unternehmen (inkl. Kleinunternehmer)

Wichtig: Die Empfangspflicht gilt bereits jetzt. Wenn dir ein Geschäftspartner eine eRechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können. „Bitte schick mir stattdessen eine PDF“ ist keine rechtskonforme Antwort mehr.

Wen betrifft die eRechnungspflicht?

Kurz gesagt: Jeden, der B2B-Rechnungen im Inland stellt. Die Pflicht gilt für:

Ausnahmen

Die eRechnungspflicht gilt nicht für:

Wenn du also ausschließlich an Privatpersonen verkaufst (z. B. Online-Kurse an Endverbraucher), bist du von der Versandpflicht nicht direkt betroffen. Die Empfangspflicht gilt trotzdem – etwa wenn du eine Rechnung von deinem Webhoster oder Softwareanbieter erhältst.

Was passiert, wenn du dich nicht an die Pflicht hältst?

Aktuell gibt es noch keine expliziten Bußgelder für fehlende eRechnungsfähigkeit. Aber:

So bereitest du dich als Selbstständiger vor

Die gute Nachricht: Die Umstellung muss nicht kompliziert sein. Hier sind die konkreten Schritte:

1. eRechnungen empfangen können (sofort)

Stelle sicher, dass du eRechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format per E-Mail annehmen kannst. Das klingt trivial, aber: Dein E-Mail-Programm muss XML-Anhänge verarbeiten können, und du brauchst eine Software, die das Format lesen kann.

Tipp: Die meisten Buchhaltungsprogramme (sevDesk, Lexware, DATEV) können ZUGFeRD-Rechnungen bereits importieren.

2. Rechnungssoftware prüfen oder wechseln

Prüfe, ob deine aktuelle Lösung eRechnungen erstellen kann. Wenn du bisher Rechnungen in Word oder Excel erstellst: Es wird Zeit für ein Upgrade.

3. Automatisierung einrichten

Die beste Lösung: Eine Software, die automatisch bei jedem Verkauf die korrekte eRechnung erstellt und versendet. Kein manueller Aufwand, keine Fehler, keine verpassten Fristen.

Genau das bietet Rabbit Checkout: Bei jedem Kauf über deinen Checkout wird automatisch eine eRechnung im ZUGFeRD- und XRechnung-Format generiert – inklusive korrekter MwSt-Berechnung für alle EU-Länder.

4. Buchhaltung anbinden

Ideal ist eine direkte Verbindung zwischen deinem Checkout und deiner Buchhaltung. Rabbit Checkout bietet im Pro-Tarif Integrationen mit sevDesk und Lexware, sodass deine Rechnungen automatisch in der Buchhaltung landen – als eRechnung, versteht sich.

eRechnung und digitale Produkte: Besonderheiten

Wenn du digitale Produkte wie Online-Kurse, E-Books oder Coaching-Pakete verkaufst, gibt es Besonderheiten zu beachten:

Die häufigsten Fehler bei der Umstellung

Aus Gesprächen mit Hunderten Selbstständigen wissen wir: Diese Fehler passieren am häufigsten:

Häufig gestellte Fragen

Eine eRechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Eine PDF-Rechnung per E-Mail zählt nicht als eRechnung.
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen eRechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand kommt stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen einschließlich Kleinunternehmer.
Ja. Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen eRechnungen empfangen können. Die Versandpflicht greift für sie erst ab 2028.
In Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD die gängigen Formate. ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF mit einer maschinenlesbaren XML-Datei – das ist für die meisten Selbstständigen die praktischste Lösung.
Ja. Rabbit Checkout erstellt automatisch eRechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format. Bei jedem Verkauf wird die Rechnung automatisch generiert und an den Kunden versendet.

Fazit: Jetzt vorbereiten, später profitieren

Die eRechnung ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie macht Rechnungsprozesse schneller, fehlerfreier und zukunftssicher. Als Selbstständiger solltest du jetzt handeln:

  1. Empfang sicherstellen (Pflicht seit 2025)
  2. Rechnungssoftware prüfen (kann sie eRechnungen erzeugen?)
  3. Automatisierung einrichten (spart ab dem ersten Verkauf Zeit)

Mit einer Lösung wie Rabbit Checkout bist du auf der sicheren Seite: eRechnung, automatische Rechnungsstellung und MwSt-Berechnung – alles in einem Tool, ohne monatliche Kosten.

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