§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG akzeptiert beides: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung. Für normale PDF-Rechnungen ist das alles, was du wissen musst. In der eRechnung sind es aber zwei verschiedene XML-Felder — und wer die Steuernummer in das falsche schreibt, bekommt das Dokument vom Prüfdienst zurück.

Die kurze Antwort: Steuernummer oder USt-IdNr. — eines von beiden reicht

Wenn du eine Rechnung an einen deutschen Kunden stellst, musst du laut § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG entweder deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Du brauchst nicht beides. Viele Tools — und leider auch einige Buchhaltungsprogramme — gehen stillschweigend davon aus, dass jeder Unternehmer eine USt-IdNr. hat, und markieren eine Steuernummer als „ungültig“. Das ist falsch.

Die meisten Solo-Selbständigen, die gerade erst starten, haben vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt bekommen — und das war es. Die USt-IdNr. ist ein separates Dokument, das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt werden muss. Wer nur innerhalb Deutschlands verkauft, braucht sie für die Rechnung nicht.

Was ist der Unterschied?

Beide identifizieren dich als Steuerpflichtigen — aber bei verschiedenen Behörden und mit unterschiedlicher Reichweite:

MerkmalSteuernummerUSt-IdNr.
Vergabe durchZuständiges FinanzamtBundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Format (Beispiel)21/815/08150 (länderspezifisch)DE123456789 (immer DE + 9 Ziffern)
ZugangAutomatisch mit Steuernummer-VergabeAuf Antrag, in der Regel kostenlos
GültigkeitSolange Steuerpflicht bestehtSolange Steuerpflicht besteht
EU-weit nutzbarNeinJa, für VIES-Abfragen

Wann du die USt-IdNr. wirklich brauchst

Es gibt Konstellationen, in denen die Steuernummer als einzige Angabe nicht ausreicht. Konkret: sobald du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst und das Reverse-Charge-Verfahren greift.

§ 14a UStG macht die USt-IdNr. in diesen Fällen zur Pflichtangabe auf der Rechnung — deine eigene und die deines Kunden. Ohne sie fehlt eine gesetzliche Voraussetzung für den steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch. Dazu kommt: Wer regelmäßig solche Leistungen erbringt, muss nach § 18a UStG eine Zusammenfassende Meldung beim BZSt einreichen — auch das setzt eine eigene USt-IdNr. voraus.

Für den Großteil der deutschen Coaches, Kursersteller und Berater, die ausschließlich an deutsche Kunden oder Privatpersonen im Ausland verkaufen, bleibt die Steuernummer die einzige nötige Angabe. Wer im B2B-Bereich an EU-Unternehmen verkauft, sollte die USt-IdNr. beantragen — und zwar bevor der erste solche Auftrag kommt, nicht danach.

Reverse Charge ohne USt-IdNr. geht nicht

Das ist der praktisch wichtigste Punkt: Wenn ein Unternehmen aus Frankreich oder den Niederlanden bei dir kauft, läuft das normalerweise über das Reverse-Charge-Verfahren — der Käufer führt die Steuer in seinem Land ab, nicht du. Das funktioniert aber nur, wenn beide Parteien eine gültige USt-IdNr. haben. Ohne deine eigene musst du den deutschen Steuersatz berechnen, auch wenn dein Kunde ein EU-Unternehmen ist.

Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV)

Kurzer Hinweis am Rande: Rechnungen bis 250 € Bruttobetrag gelten als Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV). Hier reichen vereinfachte Pflichtangaben — Steuernummer und USt-IdNr. müssen bei einer Kleinbetragsrechnung nicht enthalten sein. Der Steuersatz muss aber trotzdem angegeben werden.

Die eRechnung macht daraus zwei verschiedene Felder

Hier liegt der Punkt, an dem fast alle Erklärungen zum Thema aufhören — und der trotzdem der folgenreichste ist. Sobald du eRechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format erstellst, müssen Steuernummer und USt-IdNr. in verschiedene XML-Felder.

Der europäische Standard EN 16931 (auf dem XRechnung aufbaut) kennt dafür diese Felder:

FeldBezeichnungInhalt
BT-31Seller VAT identifierUSt-IdNr. — Format: ISO-Ländercode + Nummer, z. B. DE123456789
BT-32Seller tax registration identifierSteuernummer — Scheme FC (fiscal code)
BT-29Seller identifierZusätzlicher Verkäuferidentifikator, bei Steuernummer zusammen mit BT-32 erforderlich
BT-30Seller legal registration identifierHandelsregisternummer — nicht die Steuernummer

Was passiert, wenn die Nummer im falschen Feld steht

Der offizielle Prüfdienst der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) lehnt Dokumente mit falscher Feldbelegung ab. Drei konkrete Ergebnisse:

Ein kleines Detail, das es wert ist, festgehalten zu werden: BT-30 (Handelsregisternummer) würde technisch den Validator passieren — aber es wäre falsch. Eine Steuernummer ist keine Handelsregisternummer. „Durch den Validator kommen“ und „korrekt sein“ sind zwei verschiedene Dinge.

Warum dich das betrifft, auch wenn du es nie siehst

Die Einträge in der XML-Datei einer eRechnung sieht der Aussteller meistens nicht — der sieht die normale Rechnung. Die Feldbelegung erledigt die Software im Hintergrund. Wenn die Software aber den falschen Feldtyp wählt, fällt das erst auf, wenn der Empfänger die Rechnung verarbeiten will.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen eRechnungen empfangen können. Wer B2B-Rechnungen ausstellt, erzeugt heute oder spätestens 2027 eRechnungen. Eine abgelehnte Rechnung ist keine Gütlichkeit: Der Empfänger kann sie nicht buchen, du musst korrigieren und neu schicken.

Wie Rabbit Checkout das löst

Rabbit Checkout lässt dich in den Einstellungen einmalig erklären, welche Nummer du hast — Steuernummer oder USt-IdNr. Die Auswahl steuert direkt, wie die Nummer in der XRechnung übermittelt wird: Steuernummer als BT-32 + BT-29 (Scheme FC), USt-IdNr. als BT-31.

Beides liegt unter Einstellungen → MwSt. in einem Abschnitt — Typ und Nummer können nicht auseinanderlaufen. Eine eingetragene USt-IdNr. wird beim Speichern automatisch gegen das EU-VIES-System geprüft; das Ergebnis unterscheidet drei Zustände: geprüft, nicht im EU-Register gefunden und konnte nicht geprüft werden (Systemstörung bei VIES, kein Urteil über die Nummer). Auch die automatisch erstellten Rechnungen tragen die Angaben korrekt.

Ein weiterer Punkt: Ohne USt-IdNr. vergibt Rabbit Checkout kein Reverse Charge an EU-Geschäftskunden — das Dashboard weist ausdrücklich darauf hin. So berechnet eine Steuernummer-Einstellung keine versehentlichen Nullstätze, die du steuerlich nicht belegen könntest.

Zusammenfassung: Was wann gilt

SituationSteuernummerUSt-IdNr.
Rechnungen an deutsche Kunden (B2B oder B2C)✓ reichtOptional
Rechnungen an EU-Unternehmen (Reverse Charge)Nicht ausreichend✓ Pflicht (§ 14a UStG)
eRechnung / XRechnung (Feld BT-31)Ablehnung durch Validator✓ korrekt
eRechnung / XRechnung (Felder BT-32 + BT-29)✓ korrektNicht dieses Feld
Kleinbetragsrechnung bis 250 € (§ 33 UStDV)Nicht erforderlichNicht erforderlich

Häufig gestellte Fragen

Beides ist zulässig. § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers. Eine Pflicht zur USt-IdNr. besteht nur in bestimmten Fällen — etwa bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU.
Nein. Wenn du ausschließlich an deutsche Kunden verkaufst, reicht die Steuernummer auf der Rechnung völlig aus. Die USt-IdNr. wird erst dann zwingend, wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst und Reverse Charge greift.
Du beantragst sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) entweder über das BZSt-Online-Portal oder per Post. Sie wird in der Regel innerhalb weniger Wochen zugeteilt und gilt unbefristet, solange du umsatzsteuerpflichtig bist.
Nein. Für das Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden EU-B2B-Leistungen (§ 14a UStG) brauchst du zwingend deine eigene USt-IdNr. — und auch dein Kunde muss eine haben. Ohne USt-IdNr. musst du den deutschen Steuersatz in Rechnung stellen, auch wenn der Kunde ein EU-Unternehmen ist.
Wahrscheinlich steht die Steuernummer im falschen XML-Feld. In einer XRechnung gehört die USt-IdNr. in BT-31 (mit ISO-Ländercode-Präfix wie 'DE'), die Steuernummer in BT-32 zusammen mit BT-29. Eine Steuernummer in BT-31 verletzt die Validierungsregel BR-CO-09 und wird abgelehnt.
BT-31 ist das Feld für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Verkäufers — Format: ISO-Ländercode + Nummer, z. B. DE123456789. BT-32 ist das Feld für die Steuernummer (Scheme FC). Für eine gültige XRechnung mit Steuernummer braucht es BT-32 zusammen mit BT-29 (Verkäufer-Identifikator).
Das ist kein Urteil über die Nummer selbst — es bedeutet nur, dass das EU-VIES-System zum Zeitpunkt der Abfrage nicht erreichbar war. Die Nummer kann trotzdem gültig sein. Als Absicherung gilt: Bei einer Störung wird der normale Steuersatz berechnet. Eine erfolgreiche VIES-Prüfung ist für Reverse Charge die sicherere Variante.
Ja. Es schadet nicht, beide anzugeben — viele Unternehmer tun das, damit der Empfänger die Rechnung leichter zuordnen kann. Pflichtangabe im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist nur eine von beiden.

Fazit

Für die normale Papier- oder PDF-Rechnung an deutsche Kunden: Steuernummer genügt, USt-IdNr. ist optional. Für Rechnungen an EU-Geschäftskunden mit Reverse Charge ist die USt-IdNr. Pflicht. Und für die eRechnung entscheidet nicht nur die Nummer, sondern das XML-Feld — und die Software, die die Felder befüllt.

Wenn du eRechnungen direkt aus deinem Checkout heraus erstellen willst, ohne dich um BT-Feldnummern oder Validierungsregeln kümmern zu müssen, ist das genau der Bereich, in dem Rabbit Checkout dir Arbeit abnimmt.

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